Impressum

Felix Berger
Königsbrücker Landstrasse 64
01109 Dresden

Tel.: +049 179 944 402 3
E-Mail: kontakt@felix-berger.info

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Felix Berger (Anschrift wie oben)

Damit ich Sie optimal beraten kann bin ich Versicherungsmakler nach § 34d Absatz 1 Nr.2GewO.

Name des Beraters : Felix Berger
Registrierung erfolgte bei der IHK zu Dresden
Register – Nummer: D-YTHN-7AO2C-57
Zentralregister unter:  www.vermittlerregister.info

Außerdem besteht eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S.1 GewO.

Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagevermittlung von: Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU- Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§34f Abs 1 S.1 Nr. 1 GewO)

Name des Beraters : Felix Berger
Registrierung erfolgte bei der IHK zu Dresden
Register – Nummer: D-F-144-A164-27
Zentralregister unter:  www.vermittlerregister.info

Außerdem besteht eine Elaubnis laut § 34 c GewO. für die Vermittlung von Immobilien

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden

Berufsrechtliche Regelungen

  1. § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  2. §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  3. Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung für 34d i. H. 1,35 Mio. Euro sind vorhanden bei der R+V Versicherung

Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung für 34f i. H. 1,30 Mio. Euro sind vorhanden bei der R+V Versicherung

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